Anpassungen Tierschutzverordnung Schweiz per 1. Februar 2025
Text: Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG (gekürzt)
Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mitgeteilt hat, treten die Änderungen in der Tierschutzverordnung bezüglich der Einfuhr von Welpen in die Schweiz am 1. Februar 2025 in Kraft.
Die Einschränkung – Import von Welpen erst ab der vollendeten 15. Alterswoche – gilt ausschliesslich für den gewerbsmässigen Import.
Die SKG-Mitglieder und auch alle anderen Welpenkäufer können nach wie vor einen Welpen im Ausland bei der Züchterin oder beim Züchter auswählen und diesen ab der vollendeten 8. Lebenswoche erwerben. Sie müssen den Welpen allerdings selber bei der Zuchtstätte abholen und einführen.
Damit wird einerseits der kommerzielle Welpenhandel eingeschränkt, andererseits bleibt die Importmöglichkeit für Hundebesitzer erhalten.
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